Schülerrat

Der Schülerrat besteht aus mehr als 80 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus den Klassensprechern, dem Schulsprecherteam und den Vertretern und Vertreterinnen des Kreisschülerrates. Der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule und gegenüber der zuständigen Behörde. Er kann im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule selbstgestellte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Schülerrat wählt seine Vertreterinnen und Vertreter in der Schulkonferenz und im Kreisschülerrat sowie deren Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter. Dem Schülerrat wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
1. vor Beschlüssen der Schulkonferenz von grundsätzlicher Bedeutung,
2. zu Fragen der Unterrichtsgestaltung und der Leistungsbeurteilung in der Schule.